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Haftpflichtversicherung
Tiere können unberechenbar sein. – Das weiß jeder Tierhalter: Ein Hund auf der anderen Straßenseite spazieren gehend, und schon ist der kleine Liebling au vier Pfoten nicht mehr zu halten, läuft womöglich vor ein Auto. Dieses prallt auf einen geparkten Wagen und schon ist ein riesiger Sachschaden, wenn nicht gar Personenschaden entstanden. Haftbar gemacht werden wird – sowohl für den entstandenen Sachschaden, als auch für den Personenschaden – der Tierhalter.
Eine private Haftpflichtversicherung haben zwar die meisten, jedoch deckt diese das Risiko von Schäden nur ab im Bezug auf Tier, wenn es sich bei dem Tier um bestimmte Kleintiere handelt, wie zum Beispiel Katzen, Hamster oder Meerschweinchen. Hundebesitzer und Pferdebesitzer hingegen müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen, um ihr Risiko als Tierhalter abzudecken. Im Falle eines Schadens sorgt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung dabei in der Regel für eine prompte Regulierung, insbesondere dann wenn man einen umfassenden Deckungsschutz abgeschlossen.
Als Versicherungsnehmer einer Tierhalterhaftpflichtversicherung hat man dabei die Wahl zwischen unterschiedlich hohen Deckungssummen. Darüber hinaus kann man auch noch verschiedene Leistungserweiterungen in Anspruch nehmen bei einer Tierhalterhaftpflichtversicherung, zum Beispiel in Form einer Krankenversicherung für Hunde oder Pferde.
Zum Versicherten Personenkreis bei einer Tierhalterhaftpflichtversicherung zählen der Halter des Tieres, sowie auch die übrigen Familienmitglieder, sowie Freunde und Bekannte oder aber der Nachbar – sprich alle diejenigen, die das Tier hüten und mit ihm „Gassi“ gehen.
Versicherungsschutz besteht dabei bei einer Tierhalterhaftpflichtversicherung innerhalb von Deutschland, sowie bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland – weltweit. Zum Beispiel zwecks Urlaub.
Bei einer Tierhalterhaftpflichtversicherung beitragsfrei mitversichert sind auch dessen Nachkommen (Welpen) und zwar bis zu einem Alter von sechs Wochen.
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